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   OVG Niedersachsen, 22.09.2009 - 5 ME 87/09   

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OVG Niedersachsen, 22.09.2009 - 5 ME 87/09 (https://dejure.org/2009,9373)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.09.2009 - 5 ME 87/09 (https://dejure.org/2009,9373)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. September 2009 - 5 ME 87/09 (https://dejure.org/2009,9373)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 293
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2009 - 5 ME 87/09
    Ein um die Beförderungsauswahl geführter Rechtstreit erledigt sich daher grundsätzlich mit der Beförderung des Konkurrenten; denn die Beförderung in ein anderes Amt und die mit ihr verbundene Einweisung in eine Planstelle gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 LHO dürfen nicht mehr rückgängig gemacht werden (BVerwG, Urt. v. 25.8. 1988 - BVerwG 2 C 62.85 -, BVerwGE 80, 127 [130], und Urt. v. 21.8. 2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370 [372]).

    Der abgelehnte Bewerber muss deshalb vorläufigen Rechtsschutz mit dem Ziel in Anspruch nehmen, die umstrittene (Plan-) Stelle bis zu einer abschließenden Entscheidung über seinen Bewerbungsverfahrensanspruch freizuhalten (BVerwGE, Urt. v. 21.8. 2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, a. a. O., und Beschl. v. 11.5. 2009 - BVerwG 2 VR 1.09 -, juris, Langtext Rn. 2).

    Soweit er nämlich die Beförderung von Konkurrenten nicht durch die Inanspruchnahme vorläufigen Rechtsschutzes verhindert, bleibt ihm auch die erfolgreiche Inanspruchnahme primären Rechtsschutzes in der Hauptsache versagt (BVerwGE, Urt. v. 21.8. 2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, a. a. O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.2007 - 2 E 11099/07

    Streitwertbemessung; Beamtenrecht; Konkurrenteneilverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2009 - 5 ME 87/09
    Dann aber ist unerheblich (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 19.5. 2009 - 5 OA 98/09 -), dass es zu seiner eigenen Beförderung nur der Einweisung in eine der umstrittenen Planstellen bedurft hätte, und er auf der Grundlage einer - in den Einzelheiten allerdings nicht unumstrittenen - höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung (BVerwG, Beschl. v. 10.11.1993 - BVerwG 2 ER 301.93 -, DVBl. 1994, 118 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 21; OVG Rhld.-Pf. Beschl. v. 28.11.2007 - 2 E 11099/07 -, DÖD 2008, 117 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 6; teilw. a. A.: Nds. OVG, Beschl. v. 14.1. 2008 - 5 ME 317/07 -, NVwZ-RR 2008, 552 [553]) wohl davon ausging, im Eilverfahren auch für den Fall einer mehrfachen rechtswidrigen Nichtberücksichtigung grundsätzlich nur die vorläufige Freihaltung einer Planstelle durchsetzen zu können.

    Einschlägig ist insbesondere nicht § 52 Abs. 6 GKG oder ein in dieser Vorschrift enthaltener allgemeiner Rechtsgedanke (a. A.: OVG Rhld.-Pf., Beschl. v. 28.11.2007 - 2 E 11099/07 -, juris, Langtext Rn. 7); denn die selbständigen Bewerbungsverfahrensansprüche und die sich aus ihnen ergebenden Chancen, auf verschiedenen Stellen befördert zu werden, stehen nebeneinander und sind nicht auseinander herzuleiten.

  • OVG Niedersachsen, 14.01.2008 - 5 ME 317/07

    Notwendigkeit der Begründung der Ablehnung der Auswahl eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2009 - 5 ME 87/09
    Dann aber ist unerheblich (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 19.5. 2009 - 5 OA 98/09 -), dass es zu seiner eigenen Beförderung nur der Einweisung in eine der umstrittenen Planstellen bedurft hätte, und er auf der Grundlage einer - in den Einzelheiten allerdings nicht unumstrittenen - höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung (BVerwG, Beschl. v. 10.11.1993 - BVerwG 2 ER 301.93 -, DVBl. 1994, 118 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 21; OVG Rhld.-Pf. Beschl. v. 28.11.2007 - 2 E 11099/07 -, DÖD 2008, 117 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 6; teilw. a. A.: Nds. OVG, Beschl. v. 14.1. 2008 - 5 ME 317/07 -, NVwZ-RR 2008, 552 [553]) wohl davon ausging, im Eilverfahren auch für den Fall einer mehrfachen rechtswidrigen Nichtberücksichtigung grundsätzlich nur die vorläufige Freihaltung einer Planstelle durchsetzen zu können.

    Insbesondere kann er im Hauptsacheverfahren mit dem Argument, ihm sei ein Konkurrent zu Unrecht vorgezogen worden, dessen Beförderung er ohne Inanspruchnahme vorläufigen Rechtsschutzes hingenommen hat, nicht eine erneute Auswahl zwischen ihm und demjenigen anderen Konkurrenten erstreiten, dessen Beförderung er im Eilverfahren erfolgreich hat unterbinden lassen (Nds. OVG, Beschl. v. 14.1. 2008 - 5 ME 317/07 -, NVwZ-RR 2008, 552 [553]).

  • BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93

    Beamtenrecht - Beförderung - Beförderungsauswahl - Planstellen -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2009 - 5 ME 87/09
    Dann aber ist unerheblich (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 19.5. 2009 - 5 OA 98/09 -), dass es zu seiner eigenen Beförderung nur der Einweisung in eine der umstrittenen Planstellen bedurft hätte, und er auf der Grundlage einer - in den Einzelheiten allerdings nicht unumstrittenen - höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung (BVerwG, Beschl. v. 10.11.1993 - BVerwG 2 ER 301.93 -, DVBl. 1994, 118 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 21; OVG Rhld.-Pf. Beschl. v. 28.11.2007 - 2 E 11099/07 -, DÖD 2008, 117 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 6; teilw. a. A.: Nds. OVG, Beschl. v. 14.1. 2008 - 5 ME 317/07 -, NVwZ-RR 2008, 552 [553]) wohl davon ausging, im Eilverfahren auch für den Fall einer mehrfachen rechtswidrigen Nichtberücksichtigung grundsätzlich nur die vorläufige Freihaltung einer Planstelle durchsetzen zu können.
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2009 - 5 ME 87/09
    Ein um die Beförderungsauswahl geführter Rechtstreit erledigt sich daher grundsätzlich mit der Beförderung des Konkurrenten; denn die Beförderung in ein anderes Amt und die mit ihr verbundene Einweisung in eine Planstelle gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 LHO dürfen nicht mehr rückgängig gemacht werden (BVerwG, Urt. v. 25.8. 1988 - BVerwG 2 C 62.85 -, BVerwGE 80, 127 [130], und Urt. v. 21.8. 2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370 [372]).
  • BVerwG, 11.05.2009 - 2 VR 1.09

    Ausschreibung; Beförderung; Besetzung des Dienstpostens; Besetzungsverfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2009 - 5 ME 87/09
    Der abgelehnte Bewerber muss deshalb vorläufigen Rechtsschutz mit dem Ziel in Anspruch nehmen, die umstrittene (Plan-) Stelle bis zu einer abschließenden Entscheidung über seinen Bewerbungsverfahrensanspruch freizuhalten (BVerwGE, Urt. v. 21.8. 2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, a. a. O., und Beschl. v. 11.5. 2009 - BVerwG 2 VR 1.09 -, juris, Langtext Rn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 16.05.2007 - 5 ME 167/07

    Streitwert im Konkurrentenstreit um ein Beförderungsamt bei Erstrebung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2009 - 5 ME 87/09
    Mit den durch den ursprünglichen Hauptantrag verursachten Kosten wäre dann gemäß § 155 Abs. 4 VwGO die Antragsgegnerin zu belasten gewesen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 16.5. 2007 - 5 ME 167/07 -, NVwZ-RR 2007, 637 [638]).
  • VGH Hessen, 13.08.1986 - 3 TH 2033/86

    Nutzungsverbot für Tiergehege; Änderung der Streitwertfestsetzung durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2009 - 5 ME 87/09
    Diese Vorschrift ist nach ihrem Sinn und Zweck weit auszulegen (vgl. Hess. VHG, Beschl. v. 13.8. 1986 - 3 TH 2033/86 -, AnwBl. 1988, 179 [180]), weshalb sie auch dann zur Anwendung gelangen muss, wenn ein Verfahren, das lediglich wegen eines Teils der Hauptsache in der Rechtsmittelinstanz geschwebt hat, dort nach dem Ergehen der Entscheidung über das Rechtsmittel nur noch wegen des Streitwerts des Rechtsmittelzuges anhängig ist.
  • OVG Thüringen, 18.06.2012 - 2 EO 961/11

    Anordnungsgrund und Rechtsschutzbedürfnis im beamtenrechtlichen

    Der behauptete Anspruch bezieht sich auf jede der streitbefangenen Stellen, deren Besetzung jeweils dem Leistungsgrundsatz genügen muss (vgl. OVG Nds., Beschluss vom 22. September 2009 - 5 ME 87/09 - Juris, Rn. 3; HessVGH, Beschluss vom 18. Februar 1991 - 1 TG 85/91 - Juris, Rn. 1; VG Meiningen, Beschluss vom 14. September 2007 -1 E 329/07 - Juris, Rn. 19; vgl. zum Meinungsstand und zur Differenzierung bei Drittstellen und streitbefangenen Stellen: Wieland/Tiedge, Die "Freihalteerklärung" im Konkurrentenstreitverfahren, DÖD 2011, 221 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 06.01.2010 - 5 LA 223/08

    Anforderungen an die Einholung eines Beurteilungsbeitrags bei einem Wechsel in

    Es entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich der beschließende Senat angeschlossen hat, dass durch die Anwendung neuer Beurteilungsrichtlinien mit strengeren Maßstäben auf vor deren Bekanntgabe liegende Beurteilungszeiträume nicht belastend in die Rechtsposition eines Beamten eingegriffen wird, da sich die Rechts- und Pflichtenstellung des Beamten nicht aus den Vorschriften über die dienstliche Beurteilung, sondern aus dem materiellen Beamtenrecht ergibt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.12.2008 - BVerwG 2 A 7.07 -, juris, Rn. 12; Nds. OVG, Beschl. v. 28.8.2009 - 5 ME 87/09 -).

    Dementsprechend musste sein Dienstherrn ihm nicht die Gelegenheit geben, sich auf eine solche Verschärfung "einzustellen" (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 28.8.2009 - 5 ME 87/09 -).

  • OVG Hamburg, 27.04.2010 - 1 Bs 66/10

    Erfahrungen als Leiter einer Dienstgruppe dürfen Mindestvoraussetzung für

    Werden mehrere Stellen mit gleichem Anforderungsprofil in einem gemeinsamen Ausschreibungsverfahren vergeben und bewirbt sich ein Beamter auf diese Stellen, so ist das für die Streitwertbemessung maßgebliche Interesse allein auf die eigene Auswahl für eine einzige Stelle gerichtet (a.A. OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.9.2009, NVwZ-RR 2010, 293).

    Zwar erhöht der Antragsteller theoretisch seine Chance, wenn er sich nicht darauf beschränkt, die Auswahlentscheidung hinsichtlich eines bestimmten Beamten anzugreifen, doch ist auch bei der gewählten Antragsformulierung das Interesse des Antragstellers, das gemäß § 52 Abs. 1 GKG die Grundlage für die Streitwertbemessung ist, allein auf die eigene Auswahl für eine einzige Stelle gerichtet (OVG Hamburg, Beschl. v. 30.5.2008, 1 Bs 62/08; a.A. OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.9.2009, NVwZ-RR 2010, 293).

  • OVG Niedersachsen, 19.10.2009 - 5 ME 175/09

    Rechtmäßigkeit einer Maßstabsverkürzung in der dienstlichen Beurteilungspraxis

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Kriterien, nach welchen sich die Vergabe der Wertungsstufen und der Binnendifferenzierungen richten, aus Nr. 5.1.4 und Nr. 6.2 BRLPol i. V. m. dem Anhang zur BRLPol und ihrer jeweiligen Benennung ergeben (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 28.8.2009 - 5 ME 87/09 - Beschl. v. 17.9.2009 - 5 ME 181/09 -).
  • OVG Niedersachsen, 22.12.2009 - 5 ME 187/09

    Konkurrieren eines Polizeihauptkommissars mit einem Kriminalhauptkommissar um

    Im Übrigen ist der Antragsteller auf den Beschluss des Senats vom 22. September 2009 - 5 ME 87/09 - (veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit und in juris) hinzuweisen.
  • OVG Niedersachsen, 16.10.2009 - 5 ME 169/09

    Höhe eines Streitwerts für ein Eilverfahren über die Einstellung als Beamter auf

    Diese Höhe ist deshalb gerechtfertigt, weil das mit dem Hauptantrag verfolgte Antragsbegehren (§§ 122 Abs. 1, 88 VwGO), an das die Streitwertfestsetzung hier anzuknüpfen hat (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 22.9. 2009 - 5 ME 87/09 - veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit), auf eine weitgehende Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes abzielt (vgl. Nr. 1.5 des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit i. d. F. der am 7. und 8. Juli 2004 in Leipzig beschlossenen Änderungen, abgedruckt im Anhang bei Bader u. a., VwGO, 4. Aufl. 2007).
  • VG Bremen, 21.02.2011 - 6 V 879/10

    Recht der Landesbeamten, beamtenrechtlicher Konkurrentenschutz

    Im Hinblick auf diese Vorschrift erhöht sich der Ausgangsbetrag für das Begehren auf vorläufige Freihaltung einer einzelnen Stelle um die Anzahl der Stellen, deren vorläufige Freihaltung insgesamt angestrebt wird (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 23.03.2009 - 2 O 15/09 - m.w.N., juris Rn. 4; OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.09.2009 - 5 ME 87/09 - NVwZ-RR 2010, 293 und juris; 21.
  • VG Karlsruhe, 20.12.2010 - 8 K 2323/10

    Beamtenrecht: Statusstreit - Beförderung, dienstliche Beurteilung

    Für die Sicherung des Bewerberanspruchs des Antragstellers ist auf den Auffangstreitwert zurückzugreifen, der wegen der besonderen Bedeutung des vorläufigen Rechtsschutzes in diesen Verfahren ungekürzt zu lassen, jedoch auch mit Blick auf die Vielzahl der betroffenen Konkurrenten nicht zu erhöhen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.06.2009 - 4 S 213/09 -, Rn. 35, juris; a.A. VG Freiburg, Beschl. v. 22.11.2010 - 3 K 1445/10 - unter Berufung auf OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.09.2009 - 5 ME 87/09 -, NVwZ-RR 2010, 293).
  • VG Karlsruhe, 20.12.2010 - 8 K 2428/10

    Beamtenrecht: Statusstreit - Beförderung, dienstliche Beurteilung

    Für die Sicherung des Bewerberanspruchs der Antragstellerin ist auf den Auffangstreitwert zurückzugreifen, der wegen der besonderen Bedeutung des vorläufigen Rechtsschutzes in diesen Verfahren ungekürzt zu lassen, jedoch auch mit Blick auf die Vielzahl der betroffenen Konkurrenten nicht zu erhöhen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.06.2009 - 4 S 213/09 -, Rn. 35, juris; a.A. VG Freiburg, Beschl. v. 22.11.2010 - 3 K 1445/10 - unter Berufung auf OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.09.2009 - 5 ME 87/09 -, NVwZ-RR 2010, 293).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2011 - 1 B 1585/10

    Abänderung einer von dem Verwaltungsgericht in einem früheren Eilverfahren

    vgl. insoweit BVerwG, Beschluss vom 10. November 1993 - 2 ER 301.09 -, ZBR 1994, 52 = juris, Rn. 21; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28. November 2007 - 2 E 11099/07 -, DÖD 2008, 117 = juris, Rn. 6; abweichend Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 14. Januar 2008 - 5 ME 317/07 -, ZBR 2008, 422 = NVwZ-RR 2008, 552 = juris, Rn. 11, und vom 22. September 2009 - 5 ME 87/09 -, NVwZ-RR 2010, 293 = juris, Rn. 2 f., das bei einer Mehrheit von in einem Auswahlverfahren zu besetzenden Planstellen auch von einer Mehrzahl von möglichen, auf die jeweiligen Beförderungsstellen bezogenen Bewerbungsverfahrensansprüchen eines abgelehnten Bewerber ausgeht.
  • VG Karlsruhe, 10.01.2011 - 8 K 1906/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Beförderung auf die Stelle eines

  • OVG Niedersachsen, 15.10.2009 - 5 LA 230/09

    Auslegung; Berufung; Interpretation; Nichtzulassungsbeschwerde; Rechtsbehelf;

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